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Regionale und nationale Diplom-Touren

Übersicht

Der Club des Cent Cols bietet seinen Mitgliedern Patente für Straßenpässe an. Die für diese Patente ausgewählten Pässe sind die Pässe, die in der Datenbank (in den Katalogen) des Clubs als Straßenpässe eingestuft werden. Manche haben nur auf einer Seite einen Straßenzugang. Die Patente werden nach Ländern und nach Verwaltungsabteilungen innerhalb eines Landes definiert. In der Regel werden dieselben Verwaltungsdivisionen betrachtet, die auch den zweiten Teil des Pässecodes bestimmen. Je nach Land kann es sich also um Departements, Provinzen, Kantone usw. handeln. In diesem Dokument wird der Begriff regional gilt für diese Verwaltungsabteilungen und nicht für andere (politische oder andere) Definitionen einer Region. Wie die offizielle Zählung der Pässe der Mitglieder beruhen auch die Brevets auf der eidesstattlichen Erklärung, dass man diese Pässe überquert hat. Dieser Artikel zeigt, wie man sich für ein Brevet anmeldet, wie man die überquerten Pässe registriert und wie man das Diplom für ein Brevet erhält.

Patentpräsentation und Anmeldung

Auf der Website des Clubs findet sich unter dieser Adresse eine Liste aller Straßenpatente:
https://centcols.org/membres/cols/brevets.php
Man muss nicht als Mitglied angemeldet sein, um diese Seite zu erreichen. Die Anmeldung wird aber notwendig, wenn man sich für ein Patent anmelden oder die Daten seiner eigenen Patente einsehen will. Die angezeigte Liste beginnt mit allen Ländern, die auch regionale Patente haben. Wenn man auf den Namen eines solchen Landes klickt, werden dessen regionale Patente angezeigt. Wenn man dann auf den Namen eines dieser Patente klickt, erhält man eine Liste der Pässe, aus denen es besteht. Länder, die keine regionalen Patente haben, werden am Ende der Liste angezeigt. Dort bewirkt ein Klick auf den Namen des Landes, dass die Liste der Pässe direkt angezeigt wird.

Sobald man auf der Seite eines Brevets mit der Liste der Pässe ist, hat man die Möglichkeit (wenn man es nicht schon getan hat), sich für dieses Brevet anzumelden. Es sind keine weiteren Formalitäten zu beachten, außer dass man diese Wahl bestätigt. Die Anmeldung an sich verpflichtet zu nichts.

Die maximale Anzahl an Pässen, die er für ein Patent erklimmen muss, wird zum Zeitpunkt seiner Anmeldung festgelegt. Er kann also nie mehr als diese Zahl erreichen. Hingegen kann es sein, dass weniger Pässe zu befahren sind, wenn besondere, neue oder nach der Anmeldung entdeckte Situationen bei einigen der Pässe auf der Liste vorliegen.

Die betroffenen Fälle sind die folgenden:
- ein Straßenpass, der als verboten gilt oder verboten wurde
- ein Pass, der zu Unrecht als Straßenpass angegeben wird, obwohl er in Wirklichkeit ein Maultierpass ist, oder ein Straßenpass, der zu einem Maultierpass wurde
- ein Pass, der aus verschiedenen Gründen (meist wegen seiner topografischen Beschaffenheit) aus dem Katalog gestrichen wurde und deshalb nicht in die Spielregeln aufgenommen wurde.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass in Zukunft auch andere Ausschlussgründe in Betracht gezogen werden können, z. B. solche, die sich aus Grenzänderungen ergeben.

Registrierung von Pässen und Verfolgung des Patents

Wenn man sich für ein Brevet anmeldet, hat man meist schon einen Teil der Pässe befahren. Ob Pässe bereits in die persönliche Liste aufgenommen wurden, sieht man schon bei der Anmeldung: Es erscheint eine Tabelle mit den bereits aufgenommenen und den noch zu fahrenden Pässen. Pässe, die nach der Anmeldung aus dem Katalog entfernt wurden, werden mit einem Mülltonnensymbol angezeigt; Pässe, die nach der Anmeldung hinzugefügt wurden, werden am Ende der Pässeliste aufgeführt. Wenn der Teilnehmer die Liste der Pässe aktualisieren möchte, damit sie den aktuellen Stand des Katalogs widerspiegelt, kann er sich einfach vom Patent abmelden und neu anmelden.
Über einen Link auf dieser Seite kann man eine ähnliche Tabelle auch als PDF-Datei erhalten. Diese PDF ist vor allem zum Ausdrucken oder Archivieren gedacht.

Pässe, die gemacht wurden, aber noch nicht vollständig in die Liste eingetragen sind, können registriert werden. Dazu müssen drei Fälle unterschieden werden:

  1. Pässe, die bereits in der Liste stehen, aber noch kein Überquerungsdatum haben. Das Passdatum ist nicht erforderlich, kann aber auf der Anzeigeseite für gemachte Pässe.
  2. Pässe, die dem Club bereits offiziell gemeldet wurden. Das sind also die Pässe, die bereits auf der Mitgliederkarte (auf der Ehrentafel) gezählt werden, nachdem sie vom Gebietsdelegierten (TD) überprüft wurden, die aber noch nicht als für das Patent gemacht erscheinen. Damit diese Pässe in das Patent aufgenommen werden können, müssen sie zu Informationszwecken aufnehmen. Eine Anleitung steht dafür zur Verfügung.
  3. Pässe, die noch nicht offiziell erklärt wurden. In diesem Fall müssen sie angemeldet werden. Es wird dringend empfohlen, die Online-Erklärung denn dadurch werden sie direkt in die entsprechenden Patente aufgenommen. Auch hierfür gibt es eine Anleitung.

Fälle von Pässen in Ausschluss

Wie in den Kommentaren zu Artikel 1 der Spielregeln, Bei einigen Pässen gibt es zwei verschiedene Übergänge, die jedoch nur als ein Pass gezählt werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Tunnel die Unterquerung eines natürlichen Passes ermöglicht. Die Meldung des einen schließt daher die Meldung des anderen aus. Wenn beide Pässe Straßenpässe sind, reicht die Überquerung nur eines der beiden Pässe aus, um das Patent zu erhalten. In der Liste der Pässe des Brevets erscheinen sie als zweizeiliger Eintrag. Die Teilnehmer können einen der beiden Übergänge oder beide wählen. Da es nur möglich ist, eine erklären als eins, wenn beide als Tatsachen im Patent erscheinen sollen.’den zweiten zu Informationszwecken aufnehmen.

Erhalt des Abschlusses

Wenn ein Teilnehmer (der auf der Website als Mitglied angemeldet ist) alle Pässe eines Brevets überquert hat, wird dies auf der Seite des Brevets angezeigt. Die PDF-Datei, die Sie von dieser Seite erhalten, enthält ein Diplom, das den Abschluss des Brevets bestätigt. Da dieses PDF automatisch ausgestellt wird, enthält es keine Unterschrift.

Anders ist der Fall bei nationalen Patenten, die aus mehreren regionalen Patenten bestehen. In diesem Fall muss sich der Teilnehmer beim Patentverantwortlichen [email]brevets@centcols.org[/email] melden, damit dieser ihm ein unterschriebenes Diplom ausstellen kann.