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Klub-Statuten

Satzung des Club des Cent Cols - 10. November 2018

Artikel 1: Bezeichnung

Es wird ein Verein mit dem Namen «Club des Cent Cols» gegründet.»

Artikel 2: Gegenstand

Alle Personen, die gerne in den Bergen Rad fahren, zusammenbringen. Aufwertung dieser Praxis durch Organisation und Unterstützung. Allgemeiner: Durchführung aller Maßnahmen, die sich direkt oder indirekt auf die Bezeichnung beziehen und deren Ausweitung oder Entwicklung erleichtern können.

Artikel 3: Sitz der Gesellschaft

CDOS (Comité Départemental Olympique et Sportif)
97A avenue de Genève,
74000 ANNECY

Artikel 4: Dauer

Unbegrenzt

Artikel 5: Aufnahme

Um in den Verein «Club des Cent Cols» aufgenommen zu werden, muss man zwingend mindestens 100 verschiedene Pässe, davon 5 über 2000 m Höhe, mit dem Fahrrad überquert haben und eine Aufnahmegebühr bezahlen.
Es werden vier Kategorien von Mitgliedern akzeptiert:

  1. Aktive Mitglieder, die dem FFCT über den Club des Cent Cols angehören und nicht lizenziert sind und ihren Jahresbeitrag bezahlt haben.
  2. Aktive Mitglieder, die über den Club des Cent Cols eine FFCT-Lizenz besitzen und ihren Jahresbeitrag entrichtet haben.
  3. Ehrenmitglieder, die von der Regel der 100 Pässe, davon 5 über 2000 Meter, befreit sind (Auf Beschluss des Verwaltungsrats.).
  4. Die assoziierten Mitglieder. Ein assoziiertes Mitglied muss von einem aktiven Mitglied, mit dem es familiär verbunden ist (Ehepartner, Kind), gesponsert werden. Es unterliegt nicht der Regel von 100 Pässen, von denen 5 über 2000 Meter hoch sind. Sein Status als assoziiertes Mitglied gibt ihm das Recht, an den kollektiven Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Er zahlt einen Jahresbeitrag, der der Hälfte des Mindestbeitrags eines Aktivmitglieds entspricht. Da er kein aktives Mitglied ist, hat er bei den Generalversammlungen kein Stimmrecht und kann nicht zum Verwalter gewählt werden.

Artikel 6: Streichung

Es ist möglich, den Verein durch ein Austrittsschreiben zu verlassen.
Im Todesfall erfolgt die Streichung aus dem Verein automatisch.
Der Ausschluss aus dem Verein kann bei Betrug oder Missachtung des Vereinsgeistes ausgesprochen werden. Der Ausschluss wird von den Mitgliedern des Vorstands einstimmig beschlossen.

Artikel 7: Ressourcen des Vereins

Zu den Ressourcen gehören :

Artikel 8: Der Verwaltungsrat

Der Verein wird von einem Vorstand geleitet, der aus folgenden Mitgliedern besteht Mindestens 3 Mitglieder und höchstens 11 Mitglieder, von der Generalversammlung für vier Jahre gewählt. Sowohl die Briefwahl als auch die elektronische Abstimmung sind zulässig. Die Mitglieder sind wiederwählbar.
Der Verwaltungsrat wählt aus seinen Mitgliedern in geheimer Abstimmung einen Vorstand, der aus einem Vorsitzenden, einem Sekretär und einem Schatzmeister besteht. Diese drei Mitglieder müssen zwingend eine FFCT-Lizenz besitzen, eventuell können ein stellvertretender Vorsitzender, ein stellvertretender Sekretär und ein stellvertretender Schatzmeister gewählt werden.
Im Falle einer Vakanz ersetzt der Rat seine Mitglieder vorläufig durch Kooptation. Die endgültige Neubesetzung wird von der nächsten Generalversammlung vorgenommen.

Artikel 8bis: Sitzung des Verwaltungsrats

Der VV tritt mindestens einmal alle sechs Monate auf Einladung des Präsidenten oder auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder zusammen.
Entscheidungen werden mit der Mehrheit der Stimmen getroffen.
Jedes Mitglied des Verwaltungsrates, das unentschuldigt drei aufeinander folgenden Sitzungen fernbleibt, kann als zurückgetreten betrachtet werden.

Artikel 9: Ordentliche Generalversammlung

Der ordentlichen Generalversammlung gehören alle Mitglieder an, die ihre Beiträge bezahlt haben. Sie tritt einmal jährlich im letzten Quartal des Kalenderjahres zusammen, wenn möglich.
Vierzehn Tage vor dem festgelegten Datum werden die Mitglieder der Vereinigung vom Sekretär eingeladen. In der Einladung wird die Tagesordnung angegeben und ein Stimmzettel für die Briefwahl beigefügt.
Der Vorsitzende, der von den Mitgliedern des VV unterstützt wird, leitet die Versammlung und legt die moralische Situation des Vereins dar.
Der Schatzmeister legt Rechenschaft über die Geschäftsführung ab und unterbreitet der Versammlung die Bilanz zur Genehmigung.
Der Generalsekretär erläutert den Tätigkeitsbericht.
Alle vier Jahre werden die Mitglieder des Verwaltungsrats in geheimer Wahl ersetzt.
Nur schriftliche Anfragen, die eine Woche vor dem Datum der GV eingehen, werden zwingend in der Sitzung beantwortet.

Artikel 10: Außerordentliche Generalversammlung

Bei Bedarf oder auf Antrag von mehr als der Hälfte der Mitglieder, die ihre Beiträge bezahlt haben, kann der Präsident eine außerordentliche Generalversammlung einberufen, die den in Artikel 9 festgelegten Formalitäten entspricht.

Artikel 11: Geschäftsordnung

Eine Geschäftsordnung kann vom Vorstand erstellt werden, der sie von der Generalversammlung genehmigen lässt.

Artikel 12 und letzter: Auflösung

Falls eine Auflösung in Betracht gezogen werden muss, wird diese vom Verwaltungsrat der Fédération Française de Cyclotourisme zur Genehmigung vorgelegt. Im Falle einer Ablehnung durch den Verband übernimmt dieser die Verwaltung des Vereins «Club des Cent Cols».


Geschehen zu Nâves Parmelan am 15. November 2018, nach den Änderungen, die auf der außerordentlichen Generalversammlung vom 10. November 2018 beschlossen wurden.

Guy Harle
Generalsekretär

An die Präfektur von Hochsavoyen weitergeleitet.