untersagte französische Pässe
Manch ein Liebhaber von Maultier-, Mountain- oder Trekkingrädern hat sich schon einmal in dieser frustrierenden Situation befunden: Ein verlockender Pass in Radreichweite oder fast in Radreichweite, auf dessen Weg ein abschreckendes oder gar bedrohliches Schild die Durchfahrt verbietet. Was sollte man tun? Sich einfach darüber hinwegsetzen? Das kann teuer werden, wenn man sich in der Nähe eines Schutzgebiets befindet. Anderswo kann es zu unvorhergesehenen und heiklen Situationen kommen, wenn man auf einen Hund mit friedlichen Absichten oder einen aggressiven Besitzer (wenn er nicht sogar bewaffnet ist) trifft.
Um neugierigen Passjägern diese Art von Ärger zu ersparen, hatte der CCC 2006 beschlossen, eine Reflexion zu diesem Thema in Gang zu setzen. Diese Arbeit verfolgte zwei Ziele: Die Praktiker sollten über die bestehenden Verbote informiert werden (unabhängig von ihrer mehr oder weniger legalen Grundlage: Wenn einige Verbote gesetzlich vorgeschrieben sind [1], Sie sollten sich auch mit einem Phänomen befassen, das sich in einigen ländlichen Gebieten ausbreitet, nämlich der de facto-Privatisierung öffentlicher Straßen. Angesichts einiger Zeugenaussagen gibt es Verbote, die auf Machtmissbrauch durch Anwohner hinauslaufen, die von der Passivität der öffentlichen Behörden profitieren. Diese Fehlentwicklung könnte unsere Praxis in einigen Regionen langfristig gefährden.
In dieser Liste sind nur die Pässe aufgeführt, die für halbwegs “normale” Fahrer zugänglich sind (wenn überhaupt, dann kann man einen Jäger, der Pässe abseits des Asphalts befährt, als “normal” bezeichnen). Diese erste Bestandsaufnahme, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, ist offen für Ergänzungen, Kommentare und Kritik seitens der Nutzer. Die Situation ist nicht starr und manchmal tauchen neue Einschränkungen/Verbote auf. Außerdem ist es nicht immer einfach, den mehr oder weniger kategorischen und absoluten Charakter von Verboten zu beurteilen. Das klassische Schild “Fahren auf eigene Gefahr” ist lediglich ein Haftungsausschluss und kann nicht als Synonym für ein Verbot angesehen werden. Umgekehrt sind die Formulierungen “Durchgang verboten” oder “Fahrräder verboten” unmissverständlich, aber was ist von “verboten außer Waldbenutzer / außer Berechtigte” und anderen (mehr oder weniger verrosteten) Verbotsschildern ohne jeden Kommentar zu halten?
Jean-Paul Zuanon, April 2010
[1] PNE: Parc national des Ecrins; PNM: Parc national du Mercantour; PNV: Parc national de la Vanoise