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Die Spielregeln

Einzig die französische Originalversion ist gültig ; die deutsche Version hat lediglich Informationscharakter.
Erklärungen zu den zitierten Artikeln finden Sie im unteren Teil dieser Seite.

Artikel 1

Um in den "Klub der Hundert Pässe" aufgenommen werden zu können, muss man mindestens hundert verschiedene Pässe (fünf davon mit einer Höhe über mindestens 2'000 Meter) mit einem muskelbetriebenen Fahrrad überquert haben. In der Folge müssen für alle weiteren hundert Pässe erneut mindestens fünf Pässe über 2'000 Meter Höhe überquert werden.

Artikel 2

Berücksichtigt werden:

Berge, Gipfel, Schluchten und Talböden können nicht berücksichtigt werden.

Artikel 3

Bewerberinnen, Bewerber sowie eingeschriebene Mitglieder des "Club des Cent Cols" müssen keine Beweise für die Überquerung von Pässen erbringen. Der Klub vertraut auf die Aufrichtigkeit der Erklärungen.

Artikel 4

Der Klub behält sich das Recht vor, Pässe abzulehnen, die ohne historische Dokumentierung aufgelistet wurden, um Radfahrer zu motivieren. Hingegen ist das Suchen, Dokumentieren und Befahren von Pässen, die nach örtlichen Gepflogenheiten und Traditionen benannt wurden und die durch Dokumente belegt werden können, voll und ganz erwünscht.

Artikel 5

Im Sommer jedes Jahres findet auf einem Pass, den der Klub besonders hervorheben möchte, eine Klub-Zusammenkunft statt.

Artikel 6

Die Übermittlung der ersten Liste an den Klub gilt als Verpflichtung zur Einhaltung dieser Spielregeln. Die Einschreibemodalitäten lauten wie folgt:

Erste Anmeldung

Kandidaten/-innen für die Aufnahme in den "Klub der hundert Pässe" können jederzeit die Liste ihrer Pässe einreichen, die sie in ihrer Radsportkarriere überquert haben. Nach Überweisung einer Anmeldegebühr von derzeit 20 € erhält das neue Mitglied :

Alle Korrespondenz, die Liste der überquerten Pässe sowie der Mitgliederbeitrag sind an den Neumitgliederbeauftragten zu senden (inscriptions@centcols.org).

Mitgliedschaftserneuerung

Jedes Jahr zwischener dem 1. Oktober und dem 31. Januar schicken die Mitglieder die Liste ihrer in der vergangenen Saison neu überquerten Pässe an ihren nationalen oder Regional-Delegierten samt ihrem Mitgliederbeitrag (derzeit 15 € ; kann auch aufgerundet werden - herzlicher Dank !). Dieser Beitrag ermöglicht (i) die Aufnahme in die "Ehrenliste" der nächsten Jahreszeitschrift, (ii) die Teilnahme an den Klub-Events sowie (iii) die Möglichkeit, sämtliche Pass-Kataloge kostenlos herunterzuladen.

Mitglieder mit einem Alter von über 70 Jahren werden von der Regel "5 Pässe über 2'000 Meter Höhe je 100 neu überquerte Pässe" gemäss Artikel 1 befreit.

Die dem nationalen Delegierten übermittelten Listen werden von Letzterem auf die Kompatibilität mit den Spielregeln überprüft.

Die Adresse des Beauftragten für Neumitglieder sowie die Adressen der nationalen und regionalen Delegierten finden Sie in der Jahreszeitschrift und auf der Webseite des Klubs.

Erklärungen zu den Spielregeln

Artikel 1

Erklärungen:

Unter "Fahrrad" versteht man alle ausschliesslich muskelbetriebenen Fortbewegungsmittel, das allein durch Muskelkraft angetrieben wird. Meistens handelt es sich dabei um ein Zweirad ; Dreiräder sind ebenfalls zulässig.
Die Verwendung von Liften sowie allen weiteren mechanischen Aufzügen ist ausgeschlossen.
Es ist zulässig, Pässe aufzulisten, die bergab überquert wurden.
Überquerte Saumpfade werden ebenso zugelassen wie Strassenpässe.
Schwierig oder unmöglich zu befahrende Pässe dürfen zu Fuss überquert werden, wobei das Fahrrad mitgenommen und geschoben oder getragen werden muss.
Definition "hundert verschiedene Pässe": ein und derselbe Pass darf nur einmal gezählt werden, auch wenn er mehrfach oder von verschiedenen Seiten überquert wurde.
Eine Pass-Mindesthöhe ist nicht vorgeschrieben.
Pässe können in allen Ländern der Welt überquert werden.
Die Ehrenliste der Jahreszeitschrift gibt für alle Mitglieder die Gesamtzahl der überquerten Pässe sowie die Anzahl der Pässe über 2'000 Meter Höhe an.
Einige Pässe können entweder via den geografischen Übergang oder durch einen Tunnel passiert werden. Jeder dieser Übergänge besitzt seinen eigenen Code, aber aufgepasst: da es sich um ein und denselben Pass handelt, darf nur einer der beiden Übergänge / Codes gemeldet werden !

Artikel 2

Erklärungen:

Alle jene, die (i) die Änderung eines bereits in den Katalogen vorhandenen Passes oder (ii) das Einfügen eines neuen Passe in einen Katalog vorschlagen möchten, schreiben bitte an cols@centcols.org; dazu müssen sie zuverlässige Geschichtsquellen beilegen (siehe auch Artikel 4).

Im Französischen enthält der Begriff “col” implizit einen topografischen Charakter. Aufgrund der Vielzahl an Geländekonfigurationen, auf die man stösst, ist die vom Klub gewählte Minimaldefinition des topografischen Charakters eines Passes die Folgende: ein bevorzugter, durch das Relief vorgegebener Übergangspunkt, der auf einer Wasserscheide liegt, aber kein Gipfel ist. In den meisten Fällen liegt ein Pass auf der Vertiefung eines Bergkamms und erleichtert den Übergang von einem Tal in ein anderes.

Es gibt zahlreiche Bezeichnungen, die anstelle des Wortes "col" verwendet werden, wie z. B. "collet", "pas", "port", "baisse", "selle", "brèche", "hourquette", usw. Der Katalog der französischen Pässe enthält eine Liste der Bezeichnungen, die für einen Pass verwendet werden können. Ebenso listen die internationalen Pass-Kataloge die Bezeichnungen auf, die in der lokalen Ortsnamenkunde zur Bezeichnung eines Passes vorkommen.

Eine scheinbare Passbezeichnung bedeutet nicht immer, dass es sich um einen Pass handelt. So kann z. B. (i) ein “collet” in Frankreich, (ii) ein “colle” in Italien, (iii) ein “alto” in Spanien, (iv) eine “Höhe” in Deutschland oder in Österreich und (v) ein “Egg” oder “Eck(e)” in der Schweiz einen Gipfel oder einen Kamm anstelle eines Passes bezeichnen. Ebenso kann ein germanisches oder britisches “Pas” oder “Pass” eine Schlucht oder eine bestimmte Stelle in einem Fluss bezeichnen. In diesen Fällen werden sie nicht in die Kataloge aufgenommen, da sie topografisch für unseren Zweck nicht ausreichend sind (siehe auch das bekannte Beispiel des "Pas de la Case" an der Grenze zu Andorra).

“Pass mit diesem Namen”: ein Pass muss in einer Referenzquelle durch einen allgemeinen Titel wie oben erwähnt und in Verbindung mit einem spezifischen Namen benannt werden. Beispiele: Col du Tourmalet, Col de la Croix de Fer, Puerto de la Bonaigua, Passo dello Stelvio, Sustenpass usw.

Es kommt vor, dass ein Pass allein durch seinen Titel benannt wird. Beispiele: Le Collet (Code "FR-04-0738") oder Le Col (Code "FR-26-0410").

Ein benannter Ort ohne einen Titel, der an einen Pass erinnert, wird hingegen nicht berücksichtigt, auch wenn er dem topografischen Kriterium entspricht. Beispiel: “La Baraque” oder “La Chapelle”. Ebenso kann ein topografischer Pass, der auf einer Karte mit einem bestimmten Symbol (z. B. >.<) bekennzeichnet wird, jedoch nicht über einen Eigennamen oder Titel verfügt, nicht berücksichtigt werden.

Ein Ort, der auf einer Referenzkarte oder einem Kadaster mit einem Titel bezeichnet wird, der an einen Pass erinnert, und mit ausreichender Genauigkeit lokalisiert werden kann, erfüllt die Spielregeln, sofern alle weiteren, oben aufgeführten topografischen Anforderungen ebenfalls erfüllt werden.

Die Benennung eines Passes muss durch den Gebrauch verankert und in Referenzquellen erwähnt werden, die der Club als zuverlässig erachtet. Zu den zuverlässigen Referenzquellen gehören :

Die Benennung der Pässe durch mündliche Überlieferungen oder durch Erwähnung in Reiseführern gilt als erster Hinweis, der zu weiteren Nachforschungen anregen sollte, um diese Nutzung anhand einer der oben genannten Quellen zu bestätigen.

Strecken und Prospekte von Radtouren und/oder -wettbewerben werden nicht als ausreichende Quellen anerkannt. Die Bezeichnung “Col du Mont Ventoux” oder “Col de l'Alpe d'Huez” auf solchen Dokumenten macht diese Gipfel oder Bergstationen nicht automatisch zu Pässen.

Auch kollaborative Internet-Plattformen wie z. B. Open StreetMap, Wikipedia usw. oder Informationsintegratoren, die hauptsächlich von kommerziellen Interessen und weniger von der Bereitstellung überprüfbarer Daten motiviert sind (Google, Bing, ViaMichelin, Tom-Tom, Garmin usw.), werden nicht als kompetente Quellen angesehen, können jedoch dazu anregen, weitere Recherchen nach aussagekräftigeren Quellen durchzuführen.

Artikel 3

Erklärungen:

Es wird darauf hingewiesen, dass grundsätzlich keine Fotos vor Schildern von Pässen verlangt werden. Die Angaben zu den überquerten Pässen erfolgen ehrenwörtlich. Unsere Redaktion ist allen Mitgliedern jedoch äusserst dankbar (i) für Fotos von Pässen und Landschaften und (ii) für Berichte über Bergtouren und Begegnungen zwischen Radfahrern.

Artikel 4

Erklärungen:

(wurde gelöscht)

Artikel 5

Erklärungen:

Dieses Sommertreffen hat internationalen Charakter und wird vom Klub organisiert, der den Mitgliedern anbietet, sich im Rahmen eines Aufenthalts zu treffen, der der Entdeckung neuer Pässe einer bestimmten Region gewidmet ist. Weitere regionale Treffen oder Versammlungen werden auf Initiative der regionalen Betreuer angeboten. Die Organisation lokaler Veranstaltungen auf Initiative von Klubmitgliedern ist ebenfalls möglich. Der Zeitplan, die Treffpunkte und das Programm dieser Veranstaltungen werden regelmässig in der Jahreszeitschrift und auf der Webseite des Klubs veröffentlicht.

Artikel 6

Erklärungen:

Diese Verpflichtung besteht insbesondere daraus, dass Sie Pass-Listen einreichen, die in den Referenzkatalogen aufgeführte d.h. vom Club anerkannte Pässe beinhalten. Die Übermittlung Ihrer Passlisten ist eine ausgezeichnete Gelegenheit, dem Verantwortlichen für neue Mitglieder oder dem nationalen Delegierten Entdeckungen von neuen Pässen zu vermitteln, die die Kataloge bereichern könnten.

Jahres-Zeitschrift 2016 : Positionsbezug zur Frage der eBikes im Klub

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Klub-Organigramm

Unser Klub wird in Übereinstimmung mit dem französischen "Gesetz von 1901" geführt. Dieses Gesetz verlangt die Führung durch einen Verwaltungsrat mit zwischen 3 und 11 Mitgliedern, die für eine Dauer von vier Jahren von allen Mitgliedern, die ihren Beitrag entrichtet haben, gewählt werden. Der Verein ist unter der Nr. 6384 Mitglied der "Fédération Française de Cyclotourisme" (FFCT) und kann seinen Mitgliedern auf Antrag eine Bundeslizenz bei der FFCT inklusive Versicherung anbieten.

Der Klub unterhält ein Netz von Regional- und Nationaldelegierten ein, die das Sekretariat bei der Entgegennahme, Kontrolle und Bestätigung der jährlichen Listen der von den Mitgliedern überquerten Pässe unterstützen. In der Jahreszeitschrift werden unter der Rubrik “Tableau d'Honneur” (Ehrenliste) für jedes Mitglied die Höhe des einbezahlten Jahresbeitrags, die kumulierte Gesamtzahl aller überquerten Pässe sowie die Anzahl der Pässe über 2'000 Meter Höhe angezeigt.

Arbeitsgruppen, die in Absprache mit dem Verwaltungsrat aus Freiwilligen mit guten Sprachkenntnissen und Zugang zu lokalem Kartenmaterial gebildet werden, erarbeiten (i) Entwürfe neuer nationalen Pässekataloge sowie (ii) deren regelmässige Aktualisierung. Jede Aktualisierung eines Katalogs macht alle bisherigen Veröffentlichungen ungültig.

Regionale bzw. nationale Betreuer haben die Aufgabe, regionale Treffen zu organisieren, um gesellige Zusammenkünfte der Mitglieder zu ermöglichen sowie neue Mitglieder willkommen zu heissen.

(Siehe Rubrik "Kontakte")