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Helmpflicht beim Radfahren?

Vor kurzem (Januar 2022) wurde im französischen Senat die Frage aufgeworfen, ob die Helmpflicht, die derzeit nur für Kinder bis 12 Jahre gilt, auf alle Radfahrer ausgeweitet werden soll.

Als Radsportler und Tourenfahrer, der seit Jahren einen Helm trägt, war meine erste Intuition die Antwort «Ja, natürlich». Denn wie ich bei einem Sturz am eigenen Leib erfahren habe, erhöht das Tragen eines Helms natürlich die Sicherheit des Radfahrers. Es ist zwar kein absoluter Schutz (der Helm ist leicht), aber je mehr Radfahrer es gibt, was im Moment der Fall ist, desto mehr wird ihre Sicherheit zu einem wichtigen und immer wiederkehrenden Thema.

Ich habe mich sogar gefragt, wie man gegen das Tragen von Helmen sein kann: Im Alltag setzt man sich
Schuhe, um die Füße zu schützen, und beim Radfahren würde man keinen Helm aufsetzen, um den Kopf zu schützen?

Zu meiner Überraschung fand ich nach einigen Recherchen gute Gründe:

  1. Unfallstudien zeigen, dass Kopfverletzungen von Radfahrern (außer Mountainbikes) in der überwiegenden Mehrheit durch Seitenaufprall (motorisierte Fahrzeuge) verursacht werden, bei denen das Tragen eines Helms nicht viel nützt.
  2. Länder, die eine lange Kultur des täglichen Mehrzweckrads haben (z. B. die Niederlande, Dänemark und Deutschland), haben keine Helmpflicht eingeführt. Dafür muss es einen Grund geben!
  3. Drei Länder auf der ganzen Welt haben sie zur Pflicht gemacht: Australien, Neuseeland und einige Provinzen in Kanada. Das Ergebnis ist, dass die Unfallzahlen nicht gesunken sind (Grund 1), sondern vor allem, dass weniger Rad gefahren wird.
    Das Gegenteil ist der Fall: Auf unseren Straßen und Wegen sind 1000 unbehelmte Radfahrer besser als 1000 Autofahrer, die mit dem Radfahren verbundenen Vorteile (in Bezug auf die öffentliche Gesundheit vs. Bewegungsmangel oder die Verringerung der Umweltverschmutzung) überwiegen bei weitem die Risiken.

    Die Schlussfolgerung ist also klar: JA zum Tragen eines Helms, individuell nach der Freiheit eines jeden Einzelnen, NEIN zu seiner Verpflichtung.

Denis Chouquet-Stringer
CCC 6183
April 2022

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